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Die Suche von geeignetem Personal, besonders zur Leitung eines Vertretungsbüros, ist in Bulgarien oft nicht leicht, da vielfach noch das Verständnis für marktwirtschaftliche Verhältnisse fehlt. Am besten bewährt hat sich die Einschaltung eines Personalberatungsbüros. Für Arbeitsverträge mit bulgarischen Mitarbeitern gilt zwingend bulgarisches Recht. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind nur im Prinzip ähnlich wie in Österreich: Es gilt die Fünf-Tage-Woche mit 40 Wochenstunden, der gesetzliche Mindesturlaub ist 20 Arbeitstage (nachdem der Arbeitnehmer acht Monate gearbeitet hat).
Die Außenhandelsstelle kann auf Wunsch eine indikative Übersicht über tatsächliche von Auslandsfirmen gezahlte Gehälter bereitstellen. Anstellungsverträge unterliegen der Schriftform; inhaltlich sind sie - unter Berücksichtigung des bulgarischen Arbeitsrechtes - frei vereinbar. Am 1.1.2000 ist der Kodex über die Sozialversicherung (GBl. 110/99 idF 105/22.12.2006) in Kraft getreten. Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Arbeitnehmer, der eingestellt worden ist, innerhalb von 15 Tagen beim örtlichen Sozialversicherungsamt zur obligatorischen Versicherung zu registrieren. Sozialversichert werden Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Mutterschaft, Alter und Tod sowie Arbeitslosigkeit.
Die Sozialversicherungsbeiträge (zwischen 30,4% und 31,1% des Bruttoeinkommens je nach Gefahrengrad der Arbeit) werden vom Dienstgeber abgeführt. Derzeit werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis 65%:35% zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer geteilt. Eine genaue Übersicht kann von der Außenhandelsstelle Sofia angefordert werden. Dienstnehmer, die ausländische Staatsbürger sind, werden nach dem bulgarischen Recht pflichtversichert. Schließlich beträgt der Pflichtbeitrag zur Krankenversicherung 6% des Bruttoeinkommens (65 % zu 35 %); er ist im Gesetz über die Gesundheitsversicherung (GBl. 70/98 idF 11/02.02.2007) geregelt.
Bei den angeführten Steuersätzen handelt es sich um gesetzlich geregelte Richtwerte, für deren Berechnung im konkreten Fall sämtliche Faktoren (z.B. Alter des Arbeitnehmers, etc.) zu berücksichtigen sind.
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